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Der Abschluß eines Ehevertrages dient der Regelung der rechtlichen Verhältnisse der Eheleute für die Ehe und /oder den Fall einer Scheidung. Die Ausgestaltung des Vertrages hängt von den persönlichen Bedürfnissen der Ehegatten ab. Der Vertrag kann auch bereits vor der Eheschließung abgeschlossen werden. Der Ehevertrag muß notariell beurkundet werden, da er für die Ehepartner oftmals weitgehende Auswirkungen persönlicher und wirtschaftlicher Art enthält. Gegenstand eines Ehevertrages können Regelungen sein über die allgemeine Ehewirkungen, den Güterstand, den Versorgungsausgleich, den Unterhalt und das Sorgerecht, den Hausrat, steuerliche Fragen und Eintragungen in das Güterrechtsregister. Der Notar berät die (angehenden) Ehegatten über die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten und entwirft den Vertrag. |