Notar HamburgNotare Hamburgnotar hamburg Notar Dr. Bernhard von Schweinitz, Hamburg Notar Dr. Detlef Thomsen, Hamburg Notar Dr. Jürgen Bredthauer, Hamburg Notar Dr. Andre Vollbrecht, Hamburg Notar Dr. Michael Commichau, Hamburg Notar Dr. Martin Mulert, Hamburg Notar Dr. Wolfram Radke LL.M., Hamburg notare hamburg Arbeitsbereiche: Immobilienrecht Unternehmensrecht Familienrecht Erbrecht

Familienrecht


Eheverträge

Der Abschluß eines Ehevertrages dient der Regelung der rechtlichen Verhältnisse der Eheleute für die Ehe und /oder den Fall einer Scheidung. Die Ausgestaltung des Vertrages hängt von den persönlichen Bedürfnissen der Ehegatten ab. Der Vertrag kann auch bereits vor der Hochzeit abgeschlossen werden.

Der Ehevertrag muß notariell beurkundet werden, da er für die Ehepartner oftmals weitgehende Auswirkungen persönlicher und wirtschaftlicher Art enthält.

Gegenstand eines Ehevertrages können Regelungen sein über die allgemeine Ehewirkungen, den Güterstand, den Versorgungsausgleich, den Unterhalt und das Sorgerecht, den Hausrat, steuerliche Fragen und Eintragungen in das Güterrechtsregister.

Der Notar berät die (angehenden) Ehegatten über die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten und entwirft den Vertrag.


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