Notar HamburgNotare Hamburgnotar hamburg Notar Dr. Bernhard von Schweinitz, Hamburg Notar Dr. Detlef Thomsen, Hamburg Notar Dr. Jürgen Bredthauer, Hamburg Notar Dr. Andre Vollbrecht, Hamburg Notar Dr. Michael Commichau, Hamburg Notar Dr. Martin Mulert, Hamburg Notar Dr. Wolfram Radke LL.M., Hamburg notare hamburg Arbeitsbereiche: Immobilienrecht Unternehmensrecht Familienrecht Erbrecht

Familienrecht


Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft sind die gesetzlichen Vorschriften über die Ehe und die Scheidung nicht anzuwenden. Sofern gemeinsame Vermögenswerte geschaffen werden, ist es ratsam, Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und über eventuelle Trennungsfolgen in einem notariellen Vertrag zu treffen. Inhalt dieser Vereinbarungen können insbesondere die gemeinsame Wohnung und Haushaltsführung, die Zahlung von Unterhalt, die Bildung von gemeinsamen Vermögen, die Betreuung gemeinsamer Kinder sein.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Eltern eines nichtehelichen Kindes in einer notariell zu beurkundenden Niederschrift erklären, die Sorge für das Kind gemeinschaftlich übernehmen zu wollen.

Die Partner können sich für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls z. B. gegenseitig bevollmächtigen, in Operationen einzuwilligen und Auskunft über den Gesundheitszustand des Partners zu erhalten.

Sie können die Erbfolge durch Testament oder bei gewünschter gegenseitiger Bindung auch durch Erbvertrag regeln. Eine ausdrückliche Regelung empfiehlt sich ferner bei Mitarbeit eines Partners im Geschäft des anderen oder bei der Finanzierung einer Ausbildung des anderen.

Es besteht auch die Möglichkeit, erst im Trennungsfall eine Trennungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden zu lassen, um Sicherheit zu erlangen und die Durchsetzbarkeit der gegenseitigen Ansprüche zu gewährleisten.


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