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Güterstand --> zurück zu a) Zugewinngemeinschaftb) Modifizierte
Zugewinngemeinschaft Hierbei handelt es sich um eine ehevertragliche Änderung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft ohne Vereinbarung eines anderen Güterstands. Es können zum Beispiel bestimmte Vermögensgruppen oder das gesamte Vermögen vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden. Auch kann die gesetzliche Regelung, daß ein Ehepartner nicht ohne die Zustimmung des anderen über sein gesamtes Vermögen verfügen kann, isoliert ausgeschlossen werden. Ein Beispiel für die modifizierte Zugewinngemeinschaft
ist der Ausschluß einer Firmenbeteiligung vom Zugewinn; in diesem
Fall wird also bei der Berechnung eines Zugewinns so getan, als ob es
diese Beteiligung gar nicht gäbe. |