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Güterstand --> zurück zu c) GütertrennungDer Güterstand der Gütergemeinschaft kann ebenfalls allein durch notariellen Ehevertrag begründet werden. Mit Abschluß des Ehevertrages werden die beiden getrennten Vermögensmassen der Eheleute ihr gemeinsames Vermögen (Gesamtgut). Das gilt auch für später hinzuerworbenes Vermögen. Folge ist, daß die Ehepartner nicht alleine über zum Gesamtgut gehörende Gegenstände und über ihre Anteile am Gesamtgut verfügen können, da es sich insoweit um gemeinschaftliches Eigentum handelt. Dementsprechend haften sie auch zwingend gemeinsam für ihre Verbindlichkeiten. Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird heute nur noch
sehr selten vereinbart.
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