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Wird von den Ehepartnern eine einvernehmliche Scheidung angestrebt, so können sie über die wesentlichen Punkte der Scheidung vorab eine Vereinbarung treffen und diese notariell beurkunden lassen. Die einverständliche Scheidung verkürzt das Gerichtsverfahren und erspart Kosten. Haben die Ehegatten vor oder während der Ehe einen Ehevertrag geschlossen und enthält dieser bereits verbindliche Regelungen für den Fall der Scheidung, so braucht nur über noch nicht geregelte Punkte eine Vereinbarung getroffen zu werden. In Getrenntlebens- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sind insbesondere Vereinbarungen über den Güterstand, den nachehelichen Unterhalt, den Versorgungsausgleich, die Krankenversicherung, die elterliche Sorge, die Auseinandersetzung des elterlichen Vermögens, wie zum Beispiel über Grundbesitz, Bausparverträge, Bankkonten, Hausrat, die eheliche Wohnung, Verbindlichkeiten enthalten. Zum großen Teil überschneiden sich diese Gegenstände naturgemäß mit den üblichen Regelungen in einem Ehevertrag. Das Gericht kontrolliert das in der notariellen Scheidungsvereinbarung
geregelte Sorge- und Umgangsrecht und die Verteilung der künftigen
Rentenansprüche und muß diese Regelungen bestätigen. |