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Haben die Ehepartner während der Ehezeit eine Aussicht
auf Rentenzahlungen erworben, so werden im Falle der Scheidung diese Anwartschaften
verglichen und eine bestehende Differenz hälftig ausgeglichen.
Diese gesetzliche Regelung des Versorgungsausgleichs kann
von den Ehepartnern vertraglich völlig ausgeschlossen oder geändert
werden, einschließlich der Vereinbarung von Rücktrittsrechten
und Gegenleistungen (z.B. Abschluß einer Lebensversicherung). Der
Notar berät über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
und Gefahren.
Oftmals bietet sich eine isolierte Regelung über den
Versorgungsausgleich zur Beschleunigung des Scheidungsverfahrens an.

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