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Unter dem Begriff Unternehmensumwandlung versteht man die
Umstrukturierung von Unternehmen, die auf ganz verschiedene Art und Weise
durchgeführt werden kann, zum Beispiel durch Verschmelzung mehrerer
Unternehmen zu einem Unternehmen, durch Aufspaltung eines Unternehmens
in mehrere, durch Vermögensübertragung auf ein anderes Unternehmen
oder durch Wechsel der Rechtsform. Die einzelnen Arten der Umwandlung
sind im Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelt. Je nach der Art des oder der
beteiligten Unternehmen gelten Sonderregeln, die sich ebenfalls aus dem
UmwG sowie aus den Einzelgesetzen für die jeweilige Rechtsform ergeben
(GmbHG, AktG, etc.). |