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Unternehmensrecht


Unternehmensumwandlung

Unter dem Begriff Unternehmensumwandlung versteht man die Umstrukturierung von Unternehmen, die auf ganz verschiedene Art und Weise durchgeführt werden kann, zum Beispiel durch Verschmelzung mehrerer Unternehmen zu einem Unternehmen, durch Aufspaltung eines Unternehmens in mehrere, durch Vermögensübertragung auf ein anderes Unternehmen oder durch Wechsel der Rechtsform. Die einzelnen Arten der Umwandlung sind im Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelt. Je nach der Art des oder der beteiligten Unternehmen gelten Sonderregeln, die sich ebenfalls aus dem UmwG sowie aus den Einzelgesetzen für die jeweilige Rechtsform ergeben (GmbHG, AktG, etc.).

Die Umwandlung von Unternehmen ist immer ein komplexer Vorgang; die Rechte der einzelnen Gesellschafter der beteiligten Unternehmen sind zu berücksichtigen, ebenso die Folgen für die Arbeitnehmer. Die Gesetze stellen hohe Anforderungen an die Formulierung der notwendigen Verträge und Beschlüsse.

Der Notar berät die Beteiligten Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung der Umwandlung. Er entwirft die notwendigen Verträge, Beschlüsse und Anmeldungen zum Handelsregister.

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