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Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich der Rechtsform nach um eine Kommanditgesellschaft. Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist hier aber nicht eine natürliche Person, sondern eine GmbH. Kommanditisten sind häufig - aber nicht notwendig - die Gesellschafter der GmbH. Die GmbH ist als Komplementärin allein zur Geschäftsführung und Vertretung der KG berechtigt. Für die GmbH handeln wiederum deren Geschäftsführer. Bei dieser Rechtsform lassen sich die Vorteile der Personengesellschaft
(KG) mit denen der Haftungsbeschränkung bei der GmbH verbinden.
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