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Unternehmensrecht


Offene Handelsgesellschaft (oHG)

Bei der offenen Handelsgesellschaft (oHG) handelt es sich um eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist und bei der jeder Gesellschafter persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Im Vordergrund steht hier die persönliche Verbundenheit der Gesellschafter mit der Gesellschaft. Der Gesellschaftszweck wird in der Regel von allen Gesellschaftern entweder durch ihre Arbeitsleistung oder durch andere Beiträge gefördert. Auch Gesellschaften, die lediglich ein Kleingewerbe betreiben oder nur eigenes Vermögen verwalten, können sich in das Handelsregister eintragen lassen und erhalten dann mit der Eintragung die Rechtsform einer oHG.

Die oHG wird grundsätzlich von jedem Gesellschafter allein vertreten. Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch bestimmt werden, dass nur alle oder mehrere Gesellschafter gemeinschaftlich oder ein Gesellschafter zusammen mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt sein sollen. Diese Beschränkungen müssen in das Handelsregister eingetragen werden, wenn sie Dritten gegenüber wirksam sein sollen.

Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung enthält u.a. die persönlichen Daten der Gesellschafter, die Firma der Gesellschaft und den Ort, wo sie ihren Sitz hat, den Zeitpunkt, in welchem die Gesellschaft begonnen hat sowie die Vetretungsmacht der Gesellschafter. Die Gesellschafter, die die oHG vertreten sollen, müssen zudem ihre Namensunterschrift unter Angabe der Firma zur Aufbewahrung bei Gericht zeichnen.

Auch eine Änderung der Firma oder des Sitzes der Gesellschaft sowie Gesellschafterwechsel müssen zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden.

Die Anmeldung muß öffentlich beglaubigt sein und von sämtlichen Gesellschaftern vorgenommen werden. Der Notar beglaubigt die Unterschriften unter den von ihm entworfenen Vollmachten und Anmeldungen. Außerdem entwirft er auf Wunsch den Gesellschaftsvertrag.


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