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Unternehmensverkäufe und -käufe kommen aus den verschiedensten Gründen vor. So kann es persönliche Gründe für das Ausscheiden oder den Eintritt in ein Unternehmen geben (Nachfolgeregelungen) oder wirtschaftliche Überlegungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Verkaufs oder Kaufs eines Unternehmens im ganzen oder von Anteilen an einem Unternehmen hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. So gelten zum Beispiel für die Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft andere Regeln als für die Übertragung von Anteilen an einer GmbH. Bei dem Verkauf und der Übertragung von Unternehmensanteilen ist häufig die Mitwirkung eines Notars erforderlich. Im Falle der Veräußerung von Anteilen an einer GmbH bedürfen der Verkauf und die Abtretung der notariellen Beurkundung. Im Falle der Übertragung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften (oHG oder KG) sind die neuen Gesellschafter zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Notar berät über die im Einzelfall
erforderlichen rechtlichen Schritte, die sich aus den Gesetzen und dem
jeweils zugrundeliegenden Gesellschaftsvertrag ergeben. Er entwirft die
notwendigen Urkunden und leitet sie an das Handelsregister weiter. |