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Immobilienrecht f) Eigentumswohnung
Rechtlich geschaffen wird das Wohnungseigentumsrecht durch die Teilungserklärung, in der die Gebäudeaufteilung festgelegt wird. Voraussetzung ist die räumliche Abgeschlossenheit der einzelnen Wohnungen, die von der Baubehörde bestätigt wird (Abgeschlossenheitsbescheinigung). Die dafür notwendigen Pläne fertigt der Architekt. Der Notar entwirft für jedes Objekt eine auf dieses
Objekt zutreffende Teilungserklärung. Inhalt der Teilungserklärung ist
grundsätzlich auch die sog. Gemeinschaftsordnung, in der die Rechte und
Pflichten der Wohnungseigentümer bezüglich Nutzung, Bewirtschaftung und
Zusammenleben in der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt werden (Verfassung
der Wohnungseigentümergemeinschaft). Die Wohnungseigentümer können auch
verbindliche Beschlüsse fassen. Maßgeblich ist für alle Fragen des Wohnungseigentums
das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), an dem sich die Beschlüsse, die Gemeinschaftsordnung
und auch die Teilungserklärung orientieren müssen.
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