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Immobilienrecht h) Zinshäuser
Die Wirtschaftsberater, Makler und Finanzdienstleister
sind hier im besonderen Maße gefordert. Der Notar sollte die rechtlichen
Grundlagen und Voraussetzungen für den vom Käufer erwarteten Ertrag im
Auge haben und entsprechend beraten. Hier gilt aber ganz besonders, daß
sich die Beratungspflichten des Notars entscheidend nach den Erfahrungen
und Kenntnissen der Vertragsschließenden richten. |