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Immobilienrecht h) Zinshäuser
Vor dem Kauf eines Zinshauses ist eine umfangreiche Prüfung z.B.
des Baurechts, der Mietverträge, des Zustandes der Räumlichkeiten, des Grundstücks,
des Grundbuches und des Baulastenverzeichnisses dringend geboten. Auch für
die steuerlichen Fragestellungen sollten geeignete Berater hinzugezogen werden.
Der Notar prüft das Grundbuch und ist für den Kaufvertrag zuständig.
Er belehrt die Parteien über die zivilrechtlichen Auswirkungen des Kaufes. |