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Immobilienrecht i) Gewerbeimmobilien
Geplante Nutzungen oder eine Entwicklung der Gewerbeimmobilie müssen in enger Zusammenarbeit mit den Baubehörden verwirklicht werden. Das private und das öffentliche Nachbarrecht könnte Unterlassungs- oder sogar Schadensersatzansprüche auslösen, die sich gegen eine geplante Nutzung richten. Folglich sollten vor dem Ankauf die tatsächlichen und die rechtlichen Beziehungen zu den gegenwärtigen und sogar künftigen Nachbarn geklärt sein. Die Altlastenfrage kann - je nach Grundstückssituation
- erheblichen Regelungsbedarf auslösen. Wer trägt welche Risiken, wer
übernimmt welche Sanierungsmaßnahmen oder wer hat welche Kosten zu tragen?
Sind Gutachten nötig oder Rücktrittsrechte bei Verwirklichung bestimmter
Risiken zu vereinbaren? Zu berücksichtigen ist, daß das Bundesbodenschutzgesetz
nun auch eine öffentlich-rechtliche Haftung für die Beseitigung von Altlasten
installiert hat, die nicht nur den Verursacher und den gegenwärtigen Eigentümer,
sondern auch jeden Alteigentümer treffen kann.
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