|
Notariat am Gänsemarkt
(...) Hierbei sollte insbesondere auf folgendes geachtet werden: Der Notar ist auf die Informationen des Maklers angewiesen. Er benötigt z.B. die genauen Daten der Vertragsparteien, die Objektsdaten, den Kaufpreis, den Übergabezeitpunkt etc. Am Besten benutzt man eine vorbereitete Checkliste, in die die notwendigen Angaben eingetragen werden. Diese sendet das Maklerbüro an den Notar - wenn bekannt, versehen mit dem Namen des Mitarbeiters -, damit unverzüglich ein Kaufvertragsentwurf gefertigt werden kann. Das Muster einer derartigen Checkliste habe ich als Anlage beigefügt. Dies soll nur ein Vorschlag sein. Wichtig ist der Inhalt, nicht die Verwendung eines speziellen Musters. Die Verwendung eines derartigen Vordruckes verhindert, dass man wichtige Angaben vergisst. Es hat sich bewährt, dass von Maklern angeforderte Entwürfe erst nur an den Makler versandt werden, damit dieser den Entwurf noch einmal durchsehen kann, ob seine Angaben richtig in den Entwurf aufgenommen worden sind. Danach erfolgt die Freigabe an das Notariat, die Entwürfe auch an die Parteien zu übersenden. Manche Makler ziehen es vor, die Entwürfe selbst direkt an die Parteien weiterzugeben. (...)--> weiter zu 2) Ausweise Die obigen Ausführungen können keine individuelle Beratung in dem speziellen Einzelfall ersetzen. Für Rückfragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung. Anlagen |