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Notariat am Gänsemarkt
(...) Wenn ein sog. Sanierungsvermerk in dem Grundbuch eingetragen ist, sollte man sich schon vor der Beurkundung mit der zuständigen Sanierungsbehörde in Verbindung setzen, ob diese nachher den Kaufpreis und die Höhe der für die Finanzierung des Kaufpreises einzu-tragende Grundschuld in dem erforderlichen Genehmigungsverfahren akzeptiert. (...)--> weiter zu 11) Erbbaurechte Die obigen Ausführungen können keine individuelle Beratung in dem speziellen Einzelfall ersetzen. Für Rückfragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung. Anlagen |