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Notariat am Gänsemarkt
(...) Bei der Vermittlung eines Erbbau- oder Wohnungserbbaurechts sollte frühzeitig der Verkäufer gebeten werden, den Erbbaurechtsvertrag nebst sämtlichen Änderungen sowie die Teilungserklärung nebst sämtlichen Änderungen herauszusuchen. Insbesondere der Erbbaurechtsvertrag sollte mit der Anforderung über den Kaufvertragsentwurf dem Notar übersandt werden, damit dieser ihn prüfen kann. Auch kann es Probleme mit einer u.U. benötigten Belastungsgenehmigung des Eigentümers für Finanzierungsgrundschulden geben. Ein vorheriger Kontakt mit dem Grundstückseigentümer kann in solchen Fällen sinnvoll sein. (...)--> weiter zu 12) Baulasten Die obigen Ausführungen können keine individuelle Beratung in dem speziellen Einzelfall ersetzen. Für Rückfragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung. Anlagen |