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Notariat am Gänsemarkt
(...) Das Baulastenverzeichnis wird bei dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, Sachsenkamp 4, 20097 Hamburg, geführt. Hier wird den Notaren oftmals ohne eine gesonderte Vollmacht die Einsicht verweigert. Auf jeden Fall sollten die Verkäufer zu einem frühen Zeitpunkt gefragt werden, ob ihnen Baulasten bekannt sind bzw. sollte dem Notar eine Vollmacht erteilt werden, das Baulastenverzeichnis einzusehen. (...)--> weiter zu 13) Zwangsversteigerungsvermerk Die obigen Ausführungen können keine individuelle Beratung in dem speziellen Einzelfall ersetzen. Für Rückfragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung. Anlagen |