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Notariat am Gänsemarkt
(...) Bei der Eintragung eines Zwangsversteigerungsvermerkes in das Grundbuch ist unverzüglich mit dem Notar Kontakt aufzunehmen. Das Abwicklungsverfahren in einem derartigen Fall ist sehr speziell. (...)--> weiter zu 14) Frist für die Entwurfsversendung Die obigen Ausführungen können keine individuelle Beratung in dem speziellen Einzelfall ersetzen. Für Rückfragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung. Anlagen |