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Notariat am Gänsemarkt
"Besonderheiten bei der notariellen Beurkundung"


- Teil A: Vorbereitung der Beurkundung -

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15) Bezugsurkunde

Oftmals wird in der Beurkundung auf umfangreiche Anlagen Bezug genommen, wie z.B. Erbbaurechtsverträge und dergleichen. Auch hier sollte mit dem Notar frühzeitig Kontakt aufgenommen werden, ob dieser nicht eine sog. Grundlagen- oder Bezugsurkunde erstellen kann. Diese wird mit einem Angestellten des Notars vor dem eigentlichen Beurkundungs-termin beurkundet. In der Beurkundung mit dem Käufer wird dann auf diese Bezug genommen. Eine frühzeitige Absprache und nicht erst das Mitbringen von umfangreichen Anlagen zum Beurkundungstermin, wovon im Vorwege niemand wusste, erleichtert das Beurkundungsverfahren sehr. Nicht zuletzt auch die Parteien werden eine sachgemäße und zügige Abwicklung danken. Das frühzeitige Gespräch mit dem Notar dient auch dazu, abzusprechen, was der Notar zwingend in die eigentliche Urkunde aufnehmen muss, damit der Käufer auch ausreichend belehrt wird. Aber auch hinsichtlich der Erklärungen bzgl. der Bezugsurkunde wird der Notar in dem Termin mündliche Belehrungen erteilen.

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--> weiter zu B1) Handeln aufgrund Vollmacht

Die obigen Ausführungen können keine individuelle Beratung in dem speziellen Einzelfall ersetzen. Für Rückfragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung.

Anlagen


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