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Notariat am Gänsemarkt
(...) Der Makler sollte die Parteien darauf hinweisen, zur Beurkundung Ausweispapiere mitzubringen: diese sind i.d.R. der Bundespersonalausweis oder der Bundesreisepass. Auch Führerscheine werden akzeptiert. Nicht akzeptiert werden nicht staatliche Ausweise oder Kreditkarten. Ob der Ausweis gültig sein muss, liegt im Ermessen des Notars. (...)--> weiter zu 3) Ausländer Die obigen Ausführungen können keine individuelle Beratung in dem speziellen Einzelfall ersetzen. Für Rückfragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung. Anlagen |