|
- Teil B: Beurkundung und Abwicklung -
--> zurück zu 10) Verwalter/Verwalternachweis
(...)
11) Bauträgervertrag
Bei einem Bauträgervertrag handelt es sich um einen Vertrag, in dem ein Bauträger nicht nur ein Grundstück oder ein Teil seines Grundstücks verkauft, sondern dieses auch neu bebaut. Er schuldet mithin nicht nur die Übereignung eines Grundstücks, sondern auch Bauleistungen. Wenn Renovierungsarbeiten in nicht unerheblichem Maße von dem Bauträger durchgeführt werden, kann es sich auch bei dem Verkauf eines Altbaus oder einer Wohnung in einem Altbau um einen Vertrag handeln, der den besonderen Regeln für Bauträgerverträge unterliegt.
Es gibt zahlreiche Unterschiede zu einem "normalen" Kaufvertrag, bei dem ein bestehendes, nicht zu renovierendes Hausgrundstück veräußert wird. Es soll nur auf einige wenige Besonderheiten hingewiesen werden.
- Wichtig ist, dass der Käufer zu einem frühen Zeitpunkt (auch hier gilt die 2-Wochen-Frist) genau weiß, was er kauft. Er braucht somit nicht nur den Entwurf des Vertrages, sondern auch den Entwurf der Bezugsurkunde, in der u.a. die Baubeschreibung niedergelegt worden ist und die Teilungserklärung, in der er seine Rechte und Pflichten als Miteigentümer findet. Aufgrund dessen ist es viel zu spät, dem Kaufinteressenten diese Unterlagen erst kurz vor dem Notartermin oder gar erst in dem Termin zu übergeben.
- Bei der Fälligkeit reicht die Sicherstellung der Eintragung der Auflassungsvormerkung nicht aus. Sie muss in das neue Grundbuch, das für den Kaufgegenstand (oftmals die Wohnung) neu gebildet wird, vom Grundbuchamt eingetragen worden sein.
- Die Vereinbarung von Ratenzahlungen ist zulässig und üblich. Die Parteien müssen sich jedoch an die Regeln der Makler- und Bauträgerverordnung halten. Der Entwurf eines Zahlungsplanes und ein Beispiel für die Fälligkeit ist beigefügt.
- Wichtig ist, dass der Bauträger zwingend 5 Jahre für die Bauleistung haften muss. Diese Haftung gemäß den Vorschriften des BGB kann nicht zu Lasten des Käufers geändert werden.
(...)
--> zurück zu Übersicht - Infos für Makler
Die obigen Ausführungen können keine individuelle Beratung in dem speziellen Einzelfall ersetzen. Für Rückfragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung.
Anlagen
|