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Notariat am Gänsemarkt
(...) Was für eine Auswirkung haben Rücktrittsrechte auf den Courtageanspruch des Maklers? Bei einem vertraglichen Rücktrittsrecht ist das Bestehen bzw. der Wegfall des Vergütungsanspruchs Auslegungsfrage im Einzelfall. Wenn z.B. der Hauptvertrag noch in der Schwebe gehalten bleiben soll, ähnlich wie bei einer aufschiebenden Bedingung, hat der Makler keinen Courtageanspruch. Wenn der Verkäufer aber z.B. wegen Nichterfüllung des Käufers zurücktritt, so bleibt der Courtageanspruch bestehen. Am Besten wird in der Notarurkunde bei der Formulierung eines Rücktrittsrecht geregelt, ob der Courtageanspruch im Falle der Ausübung entfällt oder nicht. In diesem Fall herrscht dann Klarheit. (...)--> weiter zu 10) Verwalter/Verwalternachweis Die obigen Ausführungen können keine individuelle Beratung in dem speziellen Einzelfall ersetzen. Für Rückfragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung. Anlagen |