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Der Notar betreut seine Mandanten bei schwierigen und folgenreichen
Rechtsgeschäften, wie zum Beispiel bei Immobilienkäufen, Testamenten
oder Eheverträgen. Die Aufgaben des Notars umfassen dabei sowohl
die rechtliche Beratung und die Ausarbeitung von Verträgen mit anschließender
Beurkundung, als auch die gesamte praktische Abwicklung des Rechtsgeschäfts
(Anträge beim Grundbuchamt, Handelsregister-Anmeldungen usw.).
Neben der Beurkundung von Verträgen oder anderen Rechtsgeschäften
ist der Notar auch für die Beglaubigung von Unterschriften und die
Ausfertigung beglaubigter Abschriften von Urkunden zuständig.
Der Notar ist unabhängig von Staat und Auftraggeber und zur Neutralität
verpflichtet. Als unparteiischer Mittler trifft er keine Streitentscheidungen
zwischen den Beteiligten. Ebenso wie Ärzte unterliegt der Notar der
Schweigepflicht. Das gilt auch für die bei ihm beschäftigten
Mitarbeiter. In Hamburg und einigen anderen Bundesländern (zum Beispiel
Bayern) übt der Notar seinen Beruf hauptberuflich aus und darf daneben
nicht als Rechtsanwalt tätig sein (sogenanntes Nur-Notariat).
Der Notar ist Jurist und wird nach einer Spezialausbildung von der Justizbehörde
des jeweiligen Bundeslandes ernannt.
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